Hutchison Essar: Da waren es nur noch zwei
Mit Hutchison Telecom gibt es laut Business Standard eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Ablehnungsklausel. Essar selbst hält 33 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen und soll für den Fall, dass ein indischer Bieter den Zuschlag erhält, eine Art Veto-Recht besitzen. Bei einem ausländischen Käufer gilt dieses jedoch nicht, sagt Hutchison. Essar wiederum ist laut Business Standard der Ansicht, dass die Ablehnungsklausel gelte, wenn Hutchisons Anteil unter 40 Prozent sinkt oder ein ausländischer Interessent den Zuschlag bekommt. (ndi/rem)
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: IT-News
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.