Gutachten: Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz verstößt gegen Europarecht und das Grundgesetz
Fake-News und Hasskommentare
Der Gesetzesentwurf zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) verstößt gegen das Grundgesetz und ist europarechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen zwei Rechtsgutachten, die im Auftrag des Digitalverbands Bitkom erstellt wurden. Der Gesetzentwurf soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden, bereits heute befasst sich der Rechtsausschuss des Bundesrats damit.
„Schon bei der ersten Vorlage des NetzDG haben eine Vielzahl von Organisationen, darunter auch der Bitkom, Bedenken angemeldet, dass das Gesetz gegen die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit sowie gegen Europarecht verstößt. Diese Bedenken haben sich durch die Einschätzung der Juristen nun bestätigt“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
„Der Einsatz gegen Hassrede und Kriminalität im Netz ist zu wichtig, als dass er mit einem überhasteten und handwerklich schlechten Gesetz geführt werden kann, das vor den Gerichten keinen Bestand hätte. Hassrede und Kriminalität im Netz müssen wirksam bekämpft werden. Massenhafte Löschungen im Schnellverfahren sind kein geeignetes Mittel.“
In ihrem Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des NetzDG, das aktuell in einer Zusammenfassung vorliegt, kommen Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur und Prof. Dr. Tobias Gostomzyk zu dem Ergebnis, dass der Entwurf erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufwirft, die ihn insgesamt als nicht haltbar erscheinen lassen.
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