Google, würdet ihr das bitte löschen?
Internet-Suchmaschinen
MOUNTAIN VIEW (IT-Times) - Google muss unter Umständen bald unerwünschte Links zu persönlichen Daten auf Wunsch entfernen. Der Europäische Gerichtshof begründete seine Entscheidung mit dem „Recht, vergessen zu werden“.
Wie der Europäische Gerichtshof heute entschieden hat, kann Google künftig dazu angehalten werden, Verlinkungen auf Internetseiten, die sensible persönliche Daten enthalten, aus den Ergebnislisten zu löschen. Demnach existiere unter bestimmten Umständen ein „Recht darauf, vergessen zu werden“, welches die Suchmaschinenbetreiber, die für die Verarbeitung der Daten ihrer Ergebnislisten verantwortlich sind, respektieren müssten.
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