Google scheitert mit Vergleich zu Google Books - US-Richter lehnt Vergleich ab
Dennoch scheint die Tür für eine Einigung zwischen den Parteien noch nicht völlig geschlossen. Der US-Richter empfiehlt den Parteien, die Einigung nochmal zu überarbeiten, insbesondere was das Widerspruchsverfahren angeht (opt out). Rechteinhaber sollten nach Vorschlag des Richters die Möglichkeit haben, sich aktiv für die Teilnahme an Googles Buchprojekt (opt in) entscheiden können. Damit müsste jeder Autor vor der Digitalisierung seines Werks explizit seine Zustimmung erklären, bevor Google das Buch digitalisieren darf.
Google hat bis dato bereits rund 15 Millionen Bücher eingescannt und online unter dem Service Google Books zur Verfügung gestellt. Copypright-geschützte Bücher zeigt Google dabei nur ausschnittsweise an. (ami)
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