Google nimmt sich mobile Webseiten vor
Internet-Suchmaschinen
Für die Kennzeichnung müssen die Webseiten bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise die Lesbarkeit von Textfeldern ohne Zoom-Erfordernis oder dass der Content automatisch auf die Display-Größe ohne weiteres Scrollen angepasst ist. Zuletzt war das Internetunternehmen Google Inc. (Nasdaq: GOOG, WKN: A0B7FY) in einem endlosen Streit mit den Medien wegen eingeblendeten Verlagsinhalten in Google News. (set/rem)
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