Glasfaserausbau: Erst die Leistung dann der Preis

Donnerstag, 15. Oktober 2009 um 11:42
BREKO

Glasfaserausbau: Erst die Leistung dann der Preis

BREKO begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur

Bonn, den 15.10.09

, der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO)begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Anträge der Deutschen Telekom zur Genehmigung von Entgelten für die VDSL-Vorleistungsprodukte zurückzuweisen. Zum einen waren die den Anträgen zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungender Telekom für ein nachfrage- und wettbewerbsgerechtes Produkt vollkommen unzureichend. Zum anderen sahen die Anträge auch die ökonomisch sinnvolle Variante eines Zugangs im Kabelverzweiger (KVz) derTelekom erst gar nicht vor. Beide Aspekte waren vom BREKO im bisherigen Regulierungsverfahren heftig kritisiert worden. So fehlte es in den Leistungsbeschreibungen vielfach an konkreten Bereitstellungsfristen. Dort, wo Bereitstellungsfristen genannt wurden, waren diese viel zu lang. So war für die Bereitstellung von Leerrohrkapazität ein Zeitraum von 12 bis 20 Wochen vorgesehen. Auch die vom Ex-Monopolisten vorgesehenen Entstörfristen waren in keiner Weise marktgerecht. Die Entstörung einer Glasfaser im Leerrohr sollte bis zu 48 Stunden dauern, d.h., alle betroffenen Kunden der Wettbewerber hätten bis zu48 Stunden ihren Anschluss nicht nutzen können, was vollkommen inakzeptabel ist.

„Das den Entgeltanträgen der Telekom zugrundeliegende Leistungspaket war völlig ungeeignet, um die erforderliche Planungssicherheit zu schaffen; Planungssicherheitist aber für die hohen Investitionen, die von den Wettbewerbsunternehmenfür den Glasfaserausbau zum KVz getätigt werden müssen, unumgänglich“,betont Erna-Maria Trixl, die Präsidentin des BREKO. Notwendig ist also ein Leistungspaket, welches in seinen Komponenten - sowohl, was den Zugangam und im KVz als auch die Überbrückung der Strecke zwischen HVt undKVz durch die Nutzung von Leerrohren oder unbeschalteter Glasfaser angeht –wettbewerbsgerecht ist. „Ein solches nachfragegerechtes Leistungspaket istaber in den zwischenzeitlich von verschiedenen Wettbewerbsunternehmen eingeleiteten Regulierungsverfahren detailliert beschrieben“, führt Stephan Albers,der Geschäftsführer des BREKO, aus. Aus den Reihen der BREKO Mitgliedsunternehmenhaben bisher Telefonica und Hansenet eigene Verfahrenbei der Bundesnetzagentur in Bonn eingeleitet. „Wir gehen davon aus, dass der Regulierer auf dieser Basis nun ein wettbewerbsgerechtes Paket anordnet, damit dann anschließend die Preise festgelegt werden. So wird eine wichtige Grundlage für weiteren Infrastrukturwettbewerb in Deutschland geschaffen“, sagt Stephan Albers.

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