Gigabit-Ausbau beschleunigen – DigiNetz-Gesetz und Regulierungs-Spruchpraxis anpassen

Breitbandausbau Deutschland

Mittwoch, 29. November 2017 um 13:19
VATM

Glasfaser-Investitions-Mikado vermeiden – Gemeinsame Infothek von BUGLAS und VATM mit Experten von BMVI, Bundesnetzagentur, WIK und Kanzlei Loschelder

Die Regeln zu Mitverlegung und Mitnutzung sind bislang nicht so konzipiert, dass sie zu einer höheren Ausbaugeschwindigkeit führen, sondern vielmehr zu einem erhöhten Risiko für das jeweils zuerst investierende Unternehmen. „Unsere ausbauenden Unternehmen brauchen Planungssicherheit und kein Investitions-Mikado nach dem Motto ‚Wer sich zuerst bewegt, verliert‘“, so die Verbands-Geschäftsführer Wolfgang Heer (BUGLAS) und Jürgen Grützner (VATM) unisono.

„Unstrittig ist, dass Open Access Kunden und Unternehmen große Vorteile bringt“, so Heer und Grützner weiter: „Dafür brauchen wir vorausschauend dimensionierte Netze, die einen geeigneten Zugang ermöglichen. Statt Netze zu überbauen, müssen diese vielmehr bestmöglich ausgelastet werden. Wenn ein Unternehmen einen fairen Open Access anbietet, kann es keinen Grund geben, das Netz quasi per Gesetz zu überbauen und damit sehenden Auges das Risiko einzugehen, dass der Netzausbau für den first mover unwirtschaftlich wird.“

Bislang ist das DigiNetz-Gesetz so ausgestaltet, dass es der Bundesnetzagentur so gut wie keinen Spielraum bietet, einen ökonomisch nachteiligen Überbau im Zuge von Mitverlegung zu unterbinden.

BUGLAS und VATM plädieren daher dafür, einerseits das DigiNetz-Gesetz im Sinne seines eigentlichen Ziels anzupassen und auf der anderen Seite die Spruchpraxis der bei der Bundesnetzagentur zuständigen Beschlusskammer 11 so fortzuentwickeln, dass bei Mitnutzung und Mitverlegung grundsätzlich ein fairer Interessenausgleich gefunden wird.

„Mitnutzung und Mitverlegung haben für das zuerst ausbauende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht die gleichen Konsequenzen und dürfen daher hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Versagungsgründe nicht länger ungleich behandelt werden“, führen die Geschäftsführer von BUGLAS und VATM weiter aus: „Zudem sollte bei den bei der Bundesnetzagentur anhängigen Verfahren nicht nur hinsichtlich Kostenteilung beschieden werden, sondern auch die Auswirkungen gemeinsamer Nutzung auf die Geschäftsmodelle berücksichtigt werden.“

Meldung gespeichert unter: Glasfaser, VATM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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