Gesetz zur Bankenaufsicht gefährdet Sparvorwahlen

Festnetztelefonie

Donnerstag, 9. Februar 2017 um 16:28

„Wir werden offen auf die Politik zugehen und werden sicher eine Lösung finden, die das Ziel des Gesetzes zur Bankenaufsicht erfüllt, ohne Call-by-Call und weiteren TK-Diensten zu schaden. Die Abrechnung durch die Telekom ist seit 20 Jahren durch einen Vertrag geregelt, der aufgrund seiner Verbraucherfreundlichkeit Vorbild für viele Länder in Europa geworden ist. Es muss gelingen, auf dieser Basis gemeinsam mit den Verbraucherschutzzentralen CbC für unsere Bürger zu erhalten“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Grützner.

*18.TK-Marktanalyse Deutschland 2016 von Dialog Consult und VATM, 2016, unter: www.vatm.de

** Vorteile von Call-by-Call- und Preselection-Angeboten für Privatkunden aus ökonomischer Sicht, Studie von Dialog Consult, 2015

 

[1]

18. TK-Marktstudie Deutschland 2016 von Dialog Consult und VATM, 2016, unter: www.vatm.de

[2]

Vorteile von Call-by-Call und Preselection-Angeboten für Privatkunden aus ökonomischer Sicht, Studie von Dialog Consult, 2015

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