France Télécom siegt im Rechtsstreit gegen Aktionäre von Mobilcom
UMTS-Lizenzen
SCHLESWIG/KARLSRUHE (IT-Times) - Kein Erfolg vor Gericht für die Aktionäre der früheren Mobilcom AG: Sie hatten France Télécom wegen Schadensersatz verklagt. Die Klage wurde jedoch zurückgewiesen.
Für die Versteigerung von Lizenzen für UMTS-Nutzung hatten die Franzosen im Jahre 2000 mit Mobilcom einen Kooperationsvertrag geschlossen. Wegen Konflikten stiegen die Franzosen später aus dem Vertrag aus, wodurch Mobilcom nicht mehr finanziell unterstützt wurde. Es drohte die Insolvenz für Mobilcom. Ehemalige Aktionäre forderten nach Angaben des Handelsblatts eine Entschädigung für die damaligen finanziellen Unannehmlichkeiten.
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Meldung gespeichert unter: 3G (UMTS = Universal Mobile Telecommunications System), Orange, Telekommunikation
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