Finanzaufsicht schaut Kryptoverwahrern auf die Finger
Kryptowährung (digitale Währung)
Berlin, 14. Februar 2020
Wer Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple, Litecoin oder IOTA für Kunden verwahrt, benötigt dafür seit 1. Januar eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen und zugleich ein Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ veröffentlicht. „Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nun eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung ist.
Dadurch werden künftig Kooperationen zwischen Kryptoverwahrern und etablierten Finanzdienstleistern wie Banken, Vermögensverwaltern oder Pensionskassen deutlich vereinfacht werden“, sagt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Regulierung ist in diesem Fall ein Game-Changer, der digitalen Vermögenswerten zu einem Durchbruch verhelfen kann.“
Weil zwar die Rechtslage seit dem Jahresbeginn eindeutig ist, die BaFin aber gerade erst ihre Verwaltungspraxis dazu entwickelt, hat Bitkom bereits bekannte und wichtige Informationen zu den regulatorischen Anforderungen des Lizenzverfahrens in einem Infopapier zusammengestellt. Kryptoverwahrern, insbesondere denjenigen ohne Erfahrungen im klassischen Finanzmarktrecht, soll damit die sorgfältige Planung des anstehenden Antragsverfahrens erleichtert werden.
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