Factoring: Liquidität und Bonität erhöhen und gleichzeitig das Forderungsausfallrisiko senken - was hinter dem beliebten Forderungsverkauf steckt

Finanzierungsinstrumente

Mittelständische Unternehmen können diese Finanzdienstleistung als intelligentes Finanzierungsinstrument für sich nutzen und davon profitieren

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Begriff und Bedeutung

Factoring

ist aus dem Lateinischen Wort Factura (Rechnung) abgeleitet und bedeutet zunächst einmal den wiederholten (revolvierenden) Verkauf bzw. die Übertragung (Abtretung) von Forderungen eines Lieferanten (Kreditor oder Factoring-Nehmer).

In der Regel werden kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Gewerbekunden (Forderungsschuldner, Debitoren) an eine Bank oder Factoring-Gesellschaft, auch als Factor bezeichnet, verkauft.

Hier wird zwischen Unternehmen (Anschlusskunde, Forderungsverkäufer oder Kreditor) und Factoring-Gesellschaft ein Factoring-Vertrag unterzeichnet, der unterschiedlich gestaltet werden kann und meist eine längere Laufzeit aufweist.

Als Finanzdienstleistung überprüft die Factoring-Gesellschaft die Kreditwürdigkeit des Debitors bzw. des Abnehmers der Leistung und übernimmt auch die laufende Kreditüberwachung sowie das Mahn- und Inkassowesen (Debitoren-Management).

Sobald eine Forderung entsteht, stellt der Factor dem Forderungsverkäufer den Gegenwert bereit.

Allerdings wird zwischen zehn und 20 Prozent der Forderungssumme als Sicherheit einbehalten, um zum Beispiel Skonti und mögliche Retouren sowie Verpflichtungen aus Gewährleistung abzudecken (Veritätsrisiko).

Dieser Sicherungs-Einbehalt wird im Fall der Nichtzahlung des Kunden an den Forderungsverkäufer ausgezahlt.

Für die Dienstleistung verlangt der Factor eine Factoring-Gebühr auf den Umsatz sowie Factoring-Zinsen (Vorfinanzierungszinssatz), die je nach Umfang des Services (Servicegebühr) bzw. der Marktzinsen variieren.

Die Factoring-Gebühr liegt bei größeren siebenstelligen Volumina in der Regel zwischen 0,25 und 1,0 Prozent, kann aber auch darüber hinaus gehen. In der Praxis wird als Zinssatz zudem oftmals ein Aufschlag auf den 3-Monats-EURIBOR als Referenzzinssatz vereinbart.

Der Factor kann zudem das Forderungsausfallrisiko (Delkredere-Risiko) übernehmen. Allerdings werden hier Höchstgrenzen, meist pro Kunde, vereinbart. Die Gebühr fällt in der Regel dann pro Kunde und Jahr an.

Factoring-Gesellschaften unterliegen generll der Überwachung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der deutschen Zentralbank Deutsche Bundesbank.

Voraussetzungen für Factoring

Die zu veräußernden Forderungen müssen in voller Höhe eindeutig bestehen und frei von Rechten Dritter sein.

Abgrenzung zur Forfaitierung

Bei der Forfaitierung muss die Forderung bereits bestehen (Spezieskauf), während beim Factoring die Forderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen können (Gattungskauf).

Verschiedene Formen von Factoring

Man unterscheidet zwischen echtem und unechtem Factoring. Bei dem echten Forderungsverkauf wird auch das Ausfallrisiko mit an den Factor übertragen. Allerdings haftet der Kreditor weiterhin für das Bestehen der Forderung (Veritätsrisiko).

Kreditnehmer beim echten Factoring ist der Schuldner der Forderung. Beim unechten Factoring ist hingegen der Lieferant der Kreditnehmer. Unechtes Factoring wird daher einem Darlehn gleichgestellt.

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