Europäische Kommission: Beihilfen für E-Ticketing-System

Mittwoch, 30. April 2008 um 18:15

30.04.2008 - In Deutschland darf die Entwicklung des so genannten „E-Ticketing-Systems“ mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Bei der heute von der Europäischen Kommission genehmigten Beihilfe handelt es sich um elektronisches Fahrgeldmanagementsystem für den öffentlichen Verkehr. Die Beihilfe hat ein Volumen von rund 9,75 Millionen Euro und wird für den Zeitraum 2007 bis 2009 gewährt.

LANDWIRTSCHAFT

Weinmarktreform verabschiedet

Der EU-Ministerrat hat eine weitreichende Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein verabschiedet. Im Dezember 2007 hatten die Landwirtschaftsminister der Mitgliedstaaten bereits eine politische Einigung erzielt. Die Änderungen werden ein Gleichgewicht auf dem Weinmarkt herstellen und kostspielige Marktinterventionsmaßnahmen abschaffen. Damit können Haushaltsmittel für offensivere Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weine verwendet werden. Die Reform sieht eine rasche Umstrukturierung des Weinsektors vor. Sie umfasst eine freiwillige dreijährige Rodungsregelung, um wettbewerbsschwachen Erzeugern eine Alternative zu bieten und keinen überschüssigen und nicht wettbewerbsfähigen Wein mehr auf den Markt gelangen zu lassen. Subventionen für die Dringlichkeitsdestillation und die Destillation zu Trinkalkohol werden schrittweise abgeschafft. Die in nationalen Finanzrahmen zur Verfügung gestellten Mittel können für Maßnahmen wie die Absatzförderung für Wein auf Drittlandmärkten, Innovation sowie die Umstrukturierung und Modernisierung von Rebflächen und Kellereien verwendet werden.

WETTBEWERB

Finanzhilfe für WestLB genehmigt


Die Europäische Kommission hat die Rettungsbeihilfe der staatlichen Eigentümer für die WestLB gebilligt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte in Anbetracht der durch die Subprime-Krise hervorgerufenen Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten einen so genannten Risikoschirm bereitgestellt. Damit sollte die WestLB gegen die Volatilität ihres strukturierten Investment-Portfolios im Wert von 23 Milliarden Euro abgesichert werden. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Risikoschirm zwar eine staatliche Beihilfe darstellt, aber mit den EU-Vorschriften für Rettungsbeihilfen in Einklang steht. Durch strikte Auflagen wurde sichergestellt, dass die Beihilfe zeitlich befristet ist und rückgängig gemacht werden kann. Die Genehmigung der Rettungsbeihilfe greift der Bewertung des von Deutschland bis zum 8. August 2008 vorzulegenden Umstrukturierungsplans durch die Kommission nicht vor.

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