euromicron: Gericht schiebt Insolvenzverwalter vor - Aktie bricht ein
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Das Amtsgericht Offenbach hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 das beantragte Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 1 InsO aufgehoben und gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO die vorläufige Verwaltung des Vermögens der euromicron AG angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Das Gericht hat der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und angeordnet, dass die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
Damit ist die von euromicron angekündigte und geplante Verwaltung in Eigenregie wieder aufgehoben worden. Die Geschicke werden nun vom Insolvenzverwalter gesteuert.
Der Aufsichtsrat der euromicron AG hatte zuletzt mit Bernd Depping und Roman-Knut Seger zwei neue Vorstandsmitglieder bestellt. Beide sind Geschäftsführer der BDO Restructuring GmbH mit Sitz in Hamburg.
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