EU wird Microsoft bestrafen
Die Kommission stellte ferner fest, dass Microsoft die Monopolstellung auch nach Ende des Kartellrechtsverfahrens in den USA weiterhin ausnutzt, um die Unternehmensziele zu erreichen. Microsoft hat bis September Zeit, eine Antwort auf die Beschwerdeliste einzureichen.
Die Wettbewerbskommission kann ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes einfordern. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach Dauer und Schwere der Vergehen eines Unternehmens. (jwd)
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