EU-Kommission: Neue Richtlinien für audiovisuelle Medien
Audiovisuelle Medien
BRÜSSEL (IT-Times) - Die Europäische Kommission hat die EU-Bestimmungen für den audiovisuellen Bereich überarbeitet und einen neuen Ansatz im Bereich Online-Plattformen vorgestellt.
Im Vordergrund der Aktualisierung der Bestimmungen für das audiovisuelle Segment sollen gerechtere Rahmenbedingungen für die jeweiligen Akteure, der Schutz von Minderjährigen und Förderung von europäischen Filmen stehen.
Richtlinien als Voraussetzungen für den digitalen Binnenmarkt Europa
Die Bestimmungen für den audiovisuellen Bereich sind Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt der EU-Kommission. Daher überarbeitete die Kommission die Richtlinie der audiovisuellen Mediendienste (AVMD-Richtlinie).
Die Aktualisierung soll die Vorschriften, die für Fernsehveranstalter, Videoabrufanbieter und Videoplattformen gelten, ausgewogener gestalten. Dabei sollen nicht nur Kinder besser geschützt, sondern auch die Unabhängigkeit der Regulierungsstellen der audiovisuellen Medien gewährleistet werden.
Mehr Flexibilität in der klassischen TV-Werbung
So soll den Fernsehveranstaltern mehr Flexibilität im Bereich Werbung zugesprochen werden. Dabei sollen Veranstalter nun freier entscheiden können, wann sie am Tag Werbung zeigen wollen.
Die Obergrenze - 20 Prozent der Sendezeit zwischen sieben und 23 Uhr - bleibe jedoch erhalten, so die EU-Kommission.
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