EU aktuell: Handynutzung auf europäischen Flügen

Montag, 7. April 2008 um 16:12

Neben diesen Maßnahmen sind Flugsicherheitsaspekte Gegenstand der Verfahren zur Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Bordgeräten für die Handybenutzung in Flugzeugen. Zuständig hierfür ist auf EU-Ebene die Europäische Agentur für Flugsicherheit sowie die nationalen Zivilluftfahrtbehörden, die die gefahrlose Nutzung der Technologie innerhalb der Flugzeugkabine gewährleisten. Darüber hinaus untersuchen derzeit die zuständigen nationalen Behörden für Justiz und Inneres mit der Handybenutzung in Flugzeugen verbundene Aspekte der Gefahrenabwehr.

Mit ihren Regulierungsvorschlägen für den ersten echten europaweiten Telekommunikationsdienst reagiert die Kommission auf Forderungen sowohl von Seiten der Fluggäste, auch während des Fluges ihr Handy benutzen zu können, als auch der Unternehmen, die diesem Wunsch entsprechen möchten. Nachdem in einigen Ländern (unter anderem Frankreich und Australien) Mobilfunkdienste in Flugzeugen erprobt wurden, beabsichtigen einige Telekom-Betreiber, solche Dienste im Jahresverlauf 2008 anzubieten und damit in einer der wenigen Alltagssituationen, in der die Kommunikationsmöglichkeiten bisher sehr beschränkt waren, Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Da es sich um Dienste handelt, die erst im Entstehen begriffen sind, enthalten die heute beschlossenen Maßnahmen der EU-Kommission noch keinerlei kommerzielle Erwägungen, beispielsweise hinsichtlich der für Mobilfunkdienste in Flugzeugen erhobenen Entgelte. In der EU-Roaming-Verordnung, die noch vor Jahresende überarbeitet werden wird, geht es ausschließlich um das Roaming in terrestrischen Mobilfunknetzen. Die Kosten von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen werden daher zunächst im Ermessen der Anbieter liegen. Die Kommission wird allerdings Höhe und Transparenz der den Verbrauchern in Rechnung gestellten Entgelte aufmerksam beobachten.

Folgen Sie uns zum Thema Europäische Kommission (EU-Kommission) und/oder Europäische Kommission (EU-Kommission) via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission),

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...