Erotik-Rufnummern aus dem Verkehr gezogen

Mobilfunkrufnummern: (0)900-er Rufnummern

Donnerstag, 7. Dezember 2017 um 12:44

Die Gespräche über die (0)900-er Rufnummern zielten darauf ab, den Verbraucher möglichst lange in der Leitung zu halten. So sollten hohe Verbindungskosten generiert werden. Beispielsweise wurde dem Verbraucher die private Handynummer der weiblichen Person sowie die Stornierung der entstehenden Gesprächskosten am Ende der Verbindung in Aussicht gestellt. Auch wurden Verbraucher aufgefordert, weitere (0)900-er Rufnummern anzuwählen.

Kosten dürfen nicht mehr abgerechnet werden

Die Bundesnetzagentur hat die Rechnungslegung und Inkassierung der beworbenen (0)900er-Rufnummern verboten. Die Mobilfunkanbieter dürfen den betroffenen Verbrauchern die Kosten, die für Verbindungen zu den Premium-Dienste-Rufnummern entstanden sind, nun nicht mehr in Rechnung stellen.

Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr eingetrieben werden. Wenn der Verbraucher die Rechnung bereits bezahlt hat, sollten Betroffene versuchen, das Geld gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen zurückzufordern.

Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Die abgeschalteten Rufnummern sind unter: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste und die Erotik-Anzeigen unter: www.bundesnetzagentur.de/hinw17-7 veröffentlicht.

 

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