Erfolg der UMTS-Klage unwahrscheinlich

Donnerstag, 7. September 2006 um 00:00

Dabei ging es um die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ohne UMTS und für das Bündelfunksystem Tetra.

Den Netzbetreibern bliebe jetzt noch der Weg vor das oberste EU-Gericht, der sich jedoch höchstwahrscheinlich nicht lohnen wird, da die Gerichtsabteilung zwar nicht an Empfehlungen durch Generalanwälte gebunden ist, diesen Entscheidungen jedoch in der Mehrzahl entspricht. Laut Generalanwältin Kokott ist zwar der Vorgang der Vergabe von UMTS-Frequenzen eine wirtschaftliche Tätigkeit und könne deshalb theoretisch unter die EU-Mehrwertsteuerregeln fallen. Entscheidend sei allerdings die Tatsache, dass die Lizenzvergabe die Ausübung staatlicher Gewalt sei, die nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliege. Chancen auf eine Bewilligung der Klage hätten die Mobilfunkunternehmen nur gehabt, wenn die Staaten bei der Lizenzvergabe mit privaten Unternehmen konkurriert hätten, die mehrwertsteuerpflichtig seien, was nicht der Fall gewesen ist. (miw)

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