Entscheidung über Beendigung der Doppelstellung der 1&1 Mobilfunk GmbH als Diensteanbieter und Netzbetreiber

Telekommunikationsmarkt

Montag, 24. Oktober 2022 um 10:19
Bundesnetzagentur

PRESSEMITTEILUNG

Die Bundesnetzagentur hat  gegenüber der 1&1 Mobilfunk GmbH Fristen zur Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber festgelegt.

Der Vertrieb als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen.

„Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wettbewerbliche Unabhängigkeit von Mobilfunknetzbetreibern

Grundsätzlich ist ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Der 1&1 Mobilfunk GmbH wurde bei der Frequenzauktion im Jahre 2019 übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden. Diese Doppelstellung hat sie in den festgelegten Zeitfenstern aufzugeben.

Meldung gespeichert unter: 1&1, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Mobilfunk Service Provider (Mobilfunkanbieter), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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