Eltern spionieren ihre Kinder und deren Lehrer aus: Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Kinderuhren mit Abhörfunktion

Montag, 20. November 2017 um 16:42
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BERLIN (IT-Times) - Schon lange gibt es nicht mehr nur das herkömmliche Babyphone, das Kinder im Nebenzimmer überwacht. Mittlerweile greifen Eltern sogar auf intelligente Uhren zurück, um ihre Sprösslinge zu überwachen.

Eltern wollen ihre Kinder schützen und wissen, dass es ihnen gut geht. Ein Instrument, das Informationen über den aktuellen Zustand des Kindes senden kann, ist die Kinderuhr mit Abhörfunktion. Diese richtet sich vornehmlich an Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren.

Die Smartwatch verfügt über eine SIM-Karte sowie über eine eingeschränkte Telefonier-Funktion. Diese kann per App gesteuert werden und ermöglicht ein unbemerktes Anrufen der Uhr.

Mithilfe dieser Anruffunktion können dann andere die Gespräche aus dem unmittelbaren Umfeld der Uhr mit anhören. Diese Art der Abhörung ist in Deutschland unzulässig.

Meldung gespeichert unter: Smartwatch, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Hardware, Internet

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