Elsa stellt Insolvenzantrag

Montag, 25. Februar 2002 um 16:20

Eine vom Gesetz eingeräumte Frist in Höhe von drei Wochen nach Kündigungseingang der Verbindlichkeiten ist nun ohne Resultate verstrichen, so dass dem Vorstand kein anderer Weg als der in die Insolvenz möglich gewesen ist, so ein Unternehmenssprecher. Außerdem wurde von dem Unternehmen vorsorglich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Nichtfortsetzung und damit der Liquidation der Gesellschaft aufgrund der dann anzusetzenden abweichenden Bewertungssätze beim Umlauf- und Beteiligungsvermögens von einer Überschuldung der Gesellschaft auszugehen sei. (aka)

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