Einstweilige Verfügungen gegen Wizcom bleiben wirksam

Montag, 7. Februar 2011 um 17:57

Gemäß der ersten Verfügung müssen die Stimmrechte auf der Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß der Anteile ausgeübt werden, wie sie vor Wandlung der am 25. November 2009 emittiert Anleihen bestanden. Die zweite Verfügung schreibt eine Verlängerung der Frist zur Wandlung der genannten Anleihen vor. Wizcom will diesen Gerichtsbeschluss anfechten.

Wizcom Technologies Ltd. ist nach eigenen Angaben ein Anbieter von persönlichen, mobilen Scanner-Stiften, die Menschen beim Lesen und Bearbeiten von Texten unterstützen. Die Stifte sollen beim Verstehen und Verwenden gedruckter Texte helfen, ohne dabei den Leseprozess zu unterbrechen. (mer/rem)

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