Ein halbes Jahr NetzDG: Bitkom zieht ernüchternde Bilanz
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren. Dies verlangt das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG.
Zwar ist weiterhin unklar, für welche Netzwerke genau das NetzDG gilt, doch haben die auf jeden Fall betroffenen Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube jetzt erstmals ihre Berichte vorgestellt. Darin informieren sie über gelöschte Inhalte und Beschwerdeverfahren der vergangenen sechs Monate, wie es das NetzDG vorschreibt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Die jetzt vorgelegten Berichte dokumentieren das Versagen des Rechtsstaats in der digitalen Welt. Schwerstkriminalität wie Kinderpornographie und terroristische Inhalte entfernen die großen Netzwerke erfolgreich von ihren Plattformen. Dafür hätte es den tiefen Grundrechtseingriff durch das NetzDG nicht gebraucht.
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