EEG-Reform: Energiewende-Bremse statt Strompreis-Bremse

Freitag, 27. Juni 2014 um 11:25

Die Große Koalition will ab 1.8.2014 bei Neuanlagen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms im Grundsatz mit 40 Prozent der EEG-Umlage finanziell belasten. Bis Ende 2015 werden 30 Prozent, bis Ende 2016 35 Prozent fällig, ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent – auch für Anlagen, die zwischen 2014 und 2017 errichtet wurden. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je Kilowattstunde (kWh).

Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – bleiben von der Umlage befreit, es sei denn ihre Anlage erzeugt mehr als 10 Megawattstunden Strom im Jahr.

In seiner bisherigen Befassung hatte der Bundesrat dafür votiert, solaren Eigenbedarf statt mit 40 Prozent mit lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage zu belasten und Photovoltaik-Betreiber unterhalb von 30 kWp bzw. 30 Megawattstunden gänzlich von der „Sonnensteuer“ zu befreien.

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