EEG-Reform - Das ändert sich ab August für Solarstrom-Erzeuger

Freitag, 11. Juli 2014 um 10:51

„Die Förderkürzungen der vergangenen Jahre waren überzogen. Das hat der Markteinbruch der letzten Monate schmerzhaft gezeigt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Jetzt hat die Bundesregierung die Degressionsschraube etwas gelockert, nach unserer Einschätzung allerdings nur halbherzig. Es wird nicht zuletzt von der weiteren Preisentwicklung von Photovoltaik-Systemen abhängen, ob und wie schnell diese Maßnahme greift.“  

Keine „Sonnensteuer“ für bestehende Eigenversorgungsanlagen und Sonnenheizungen

Die rund 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland, die bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-Umlage befreit. Das gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen. Wichtig: Die Anlagenleistung darf dadurch um höchstens 30 Prozent gesteigert werden. Solaranlagen zur Wärmeerzeugung fallen nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und müssen demnach auch keine Ökostrom-Umlage entrichten. Sonnenheizungen bleiben weiter abgabenfrei.

Grünstromvermarktung unter neuen Vorzeichen

Bisher galt für Ökostrom bei der lokalen Direktlieferung eine um zwei Cent reduzierte EEG-Umlage: Der Gesetzgeber streicht diese Regelung. „Das erschwert die regionale Versorgung von Mietern mit Ökostrom“, so Körnig. Auf den letzten Metern wurde noch eine Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen, die dem Gesetzgeber hier Nachbesserungen ermöglicht. „Es ist nicht einsehbar, warum Mieter schlechter gestellt werden als Eigenheimbesitzer, wenn sie Solarstrom vom eigenen Dach beziehen. Schließlich gilt es, die Energiewende endlich auch in die Innenstädte zu tragen“, fordert Körnig. Der BSW-Solar hat sich u.a. gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und der Immobilienwirtschaft in den letzten Monaten für eine entsprechende Gleichbehandlung solaren Mieterstroms eingesetzt.

ZUM WEITERLESEN

BSW-Merkblatt zum EEG 2014: http://bsw.li/1n9ZGez

Übersichtstabellen Einspeisevergütung und Marktprämie: www.solarwirtschaft.de/eeg-update

Der „Investorenleitfaden Photovoltaik“ vom BSW-Solar hilft mit rechtssicheren Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei der Erschließung neuer Solarstrom-Geschäftsmodelle, die nicht mehr auf einer hundertprozentigen Finanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beruhen: www.solarwirtschaft.de/geschaeftsmodelle-pv

Hinweis

: Alle dargestellten Regelungen sind vorbehaltlich der abschließenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert und um wichtige Fragen ergänzt. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine vertiefende Analyse und Bewertung der Änderungen erfolgt u.a. in Seminaren des Verbandes in den Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes. Mitglieder erhalten vorrangigen und rabattierten Zugang. Verbraucher berät der BSW-Solar nur über das Internet über den Online-Ratgeber www.solartechnikberater.de 

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