eBay: Händler künftig mit mehr Freiheiten
Nicht nur für die Händler, auch für eBay selbst hätte das Urteil, sollte es im Fall einer Berufung erneut bestätigt werden, positive Folgen. Startete die Auktionsplattform das Geschäft mit oftmals gebrauchten Artikeln, die von Privatpersonen angeboten wurden, professionalisierte sich das Geschäft in der Vergangenheit immer mehr. Sogenannte „Power-Seller“, Verkäufer, die Waren gewerblich, meist neu und in großen Stückzahlen anbieten, wurden zu einem immer wichtigeren Standbein für die Plattform. Im Gegensatz zu privaten Auktionen, die auf eBay in Deutschland meist kostenfrei ins Netz gestellt werden können, müssen gewerbliche Händler höhere Gebühren zahlen, was wieder mehr Umsatz in eBays Kassen spült.
Entsprechend ärgerlich war es für das Auktionshaus daher auch in der Vergangenheit, dass einige Markenhersteller den Verkauf ihrer Artikel über eBay untersagten, wenn es sich um Neuware von Vertragshändlern handelte. Hersteller sahen in erster Linie die Gefahr, dass Markenrechte verletzt und Artikel deutlich kostengünster als im Fachhandel verkauft würden. eBay ist bereits seit längerem Kritik verschiedener Markenhersteller ausgesetzt. Neben dem teilweise unautorisierten Anbieten von Artikeln auf der Plattform steht auch immer wieder der Vorwurf im Raum, dass eBay den Handel mit Plagiaten nicht energisch genug bekämpfe. Besonders Modeartikel, Accessoires, Schmuck und Kosmetik werden immer öfter als Fälschungen über eBay, teilweise in größeren Mengen und zu Festpreisen verkauft. Laut eBay sei die Kontrolle entsprechender Vorgänge allerdings schwierig. (kat/rem)
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