E-Privacy Verordnung gefährdet digitale Innovationen
Online-Privatspähre in der EU
Der Digitalverband Bitkom hat sich enttäuscht über die heutige Abstimmung zur sogenannten E-Privacy Verordnung im zuständigen Fachausschuss des Europaparlaments gezeigt.
„Der heute abgestimmte Verhandlungstext ist sehr einseitig darauf ausgerichtet, Datenverarbeitung grundsätzlich zu verbieten, Ausnahmen gibt es so gut wie keine“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung für Recht und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom.
„Für bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle im klassischen Internet ebenso wie im Internet of Things wird dies erhebliche Auswirkungen haben. Die vorliegende E-Privacy Verordnung torpediert die Bemühungen der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten, die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft in Europa voranzutreiben.“
Zudem drohe die E-Privacy Verordnung den gerade erst von der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) gesetzten ausbalancierten Rahmen durch neue und teilweise für einzelne Branchen spezifische Regelungen zu verzerren.
„Die heute abgestimmten Vorschriften sind selbst für Fachjuristen schwer verständlich und in der Praxis nicht handhabbar. Um zu einem umsetzbaren und sowohl grundrechtlich als auch wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis zu kommen, sollten die Verhandlungsparteien sich wieder an den Verhandlungstisch begeben und weiter am Text arbeiten“, so Dehmel.
Ziel der E-Privacy Verordnung ist es zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Darunter wird sowohl die Kommunikation zwischen Menschen als auch zwischen Menschen und Maschinen sowie Maschinen untereinander verstanden.
Daher wären durch die E-Privacy Verordnung sowohl das klassische Internet wie etwa Webseiten oder E-Mail-Dienste betroffen als auch neue Dienste im Internet of Things wie etwa Fitness-Armbänder, smarte Haushaltsgeräte, vernetzte Fahrzeuge oder vernetzte Produktionsmaschinen.
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