E-Plus: Erfolg gegen Deutsche Telekom vor dem BGH

Mittwoch, 7. Oktober 2009 um 17:51

Die Deutsche Telekom hatte unter dem Namen „Switch & Profit“ für einen entsprechenden Dienst geworben, E-Plus verlor durch das Angebot allerdings Gebühren. Dies führte zu einer Klage vor Gericht. Der BGH stellte seitens der Deutschen Telekom die gezielte Behinderung eines Wettbewerbers fest. Man habe laut Urteilsbegründung Leistungen von E-Plus genutzt und das Unternehmen daran gehindert, eigene Angebote entsprechend zu platzieren.

Der deutsche Mobilfunkmarkt gilt als überaus wettbewerbsintensiv. Unternehmen gewinnen Neukunden, anders als in Schwellen- und Entwicklungsländern, nicht mehr in erster Linie als „Erstnutzer“ von Mobilfunkangeboten. Stattdessen bietet das „Abwerben“ von Nutzern, die bisher einen Vertrag bei einem Wettbewerber haben, gute Wachstumsaussichten. Um dies zu erreichen ist der deutsche Mobilfunkmarkt aufgesplittet. Neben den großen Netzbetreibern T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus suchen auch reine Serviceanbieter nach einer Nische. Mit Spannung wird daher auch die kommende Frequenzversteigerung in Deutschland erwartet. Netzbetreiber wie O2, die bislang Zugriff auf nur fünf Megahertz haben, erhoffen sich Zugang zum Spektrum unter einem Gigahertz. Dieses ist bei Angeboten im städtischen Raum weniger relevant, dient aber dazu, eine große Flächenversorgung zu gewährleisten. (kat/rem)

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