DSGVO: Schützen Sie ihre Company und Nutzerdaten vor Cyberangriffen - Ziele, Umsetzung und Bedeutung der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutz in der Europäischen Union (EU)
Begriff und Bedeutung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung - kurz EU-DSGVO - trat am 24. Mai 2016 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft und ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU). Sie ersetzt damit die europäische Richtlinie 95/46/EG zum Datenschutz.
An dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO ohne weitere Fristen im europäischen Raum anzuwenden. Sie löst damit das nationale Datenschutzrecht in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ab.
Die Verordnung beinhaltet strenge Auflagen bzgl. der Aggregation, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten von Kunden und Mitarbeitern in der Europäischen Union (EU).
Das Recht des Verbrauchers wird ausgeweitet, so beinhaltet die Datenschutz-Grundverordnung beispielsweise das Recht auf Daten-Portabilität und Datenlöschung sowie das Recht auf Vergessen werden.
Die Regeln gelten für sämtliche Wirtschaftsteilnehmer in der Europäischen Union, also für Unternehmen, Behörden, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen.
Zielsetzung
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Kommission hat zum Ziel, persönliche Daten von Bürgern der Europäischen Union (EU) bzw. natürlicher Personen mit einem harmonisierten Regelwerk besser zu schützen, indem sie für mehr Rechtssicherheit sorgt.
Unternehmen müssen in Zukunft Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen, Daten ändern oder auch löschen.
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