Deutsche Telekom: Wer zahlt künftig die Vorratsdatenspeicherung?
Polizei und Verfassungsschutz versprechen sich von den gespeicherten Daten neue Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung. Man könne so etwa nachweisen, zu dem ein Verdächtiger in der Vergangenheit Kontakt gehabt habe und dies mit aktuellen Ermittlungserkenntnissen abgleichen bzw. diese um entsprechende Informationen ergänzen. Dabei stehen Ermittlungen im Bereich des organisierten Verbrechens sowie der Terrorfahndung im Mittelpunkt.
Während sich zahlreiche Kläger vor allem einem Generalverdacht von Behördenseite ausgesetzt sahen und deswegen klagten, könnten sich für die Netzbetreiber andere handfeste Probleme entwickeln. Besonders in Brachen mit sensiblen Daten, wie etwa bei E-Commerce Transaktionen, wird daher der Regierungsvorstoß kritisch gesehen. Spannend dürfte für Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom, Vodafone, E-Plus, Hansenet oder O2 allerdings auch eine andere Frage sein: Wer zahlt am Ende die Zeche? Auf Unternehmensseite ist man derzeit der Ansicht, dass der Staat, wenn dieser die Datenspeicherung verlangt, auch für die damit verbundenen IT-Kosten aufkommen soll. Zwar gibt es bereits ein Entschädigungsgesetz, welches laufende Kosten decken soll, Unternehmen bemängeln aber, dass damit längst nicht alle Ausgaben aufgefangen würden. Besonders Investitionen in neue Technologien, Schulungen und Neueinstellungen würden ebenfalls zu Buche schlagen, aber nicht durch das Gesetz gedeckt. Ein Urteil aus Karlsruhe wird für 2010 erwartet. (kat/rem)
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