Deutsche Telekom: Wer zahlt künftig die Vorratsdatenspeicherung?

Mittwoch, 16. Dezember 2009 um 12:51
Telefonica - Glasfaserkabel

KARLSRUHE (IT-Times) - Der gestern vor dem Bundesverfassungsgericht begonnene Prozess um die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung dürfte für zahlreiche Unternehmen der Telekommunikationsbranche interessant sein. Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) könnten künftig mit einem Vertrauensproblem von Kundenseite sowie mit erheblichen Kosten konfrontiert werden.

Das in 2008 verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass verschiedene Verbindungsdaten im Bereich Festnetz, Internet und Mobilfunk von den jeweiligen Netzbetreibern ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Dabei geht es um die reinen Verbindungsdaten, bei einem Mobiltelefon etwa die Nummer des Anrufers, die Nummer des Angerufenen, Ort, Zeit und Datum des Telefonats. Inhalte wie etwa ein Gesprächsmitschnitt sowie der Text einer SMS oder E-Mail werden hingegen nicht erfasst.

Meldung gespeichert unter: Vorratsdatenspeicherung (VDS, Mindestdatenspeicherung), Deutsche Telekom, Telekommunikation

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...