Deutsche Telekom: Wer zahlt künftig die Vorratsdatenspeicherung?
KARLSRUHE (IT-Times) - Der gestern vor dem Bundesverfassungsgericht begonnene Prozess um die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung dürfte für zahlreiche Unternehmen der Telekommunikationsbranche interessant sein. Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) könnten künftig mit einem Vertrauensproblem von Kundenseite sowie mit erheblichen Kosten konfrontiert werden.
Das in 2008 verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass verschiedene Verbindungsdaten im Bereich Festnetz, Internet und Mobilfunk von den jeweiligen Netzbetreibern ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Dabei geht es um die reinen Verbindungsdaten, bei einem Mobiltelefon etwa die Nummer des Anrufers, die Nummer des Angerufenen, Ort, Zeit und Datum des Telefonats. Inhalte wie etwa ein Gesprächsmitschnitt sowie der Text einer SMS oder E-Mail werden hingegen nicht erfasst.
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Meldung gespeichert unter: Vorratsdatenspeicherung (VDS, Mindestdatenspeicherung), Deutsche Telekom, Telekommunikation
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