Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica & Co.: Roaming-Gebühren abgeschafft
Netzneutralität: Abschaffung von Roaminggebühren durch EU
Allerdings wird das Blocken oder die Einschränkung von Internet-Traffic bei bestimmten Ausnahmen weiter erlaubt sein, beispielsweise bei Cyberattacken. Auch werden Mindest-Qualitätsstandards für spezielle Dienste wie Videokonferenzen oder Patienten-Operationen gewährleistet.
Damit ist allerdings die Netzneutralität wieder aufgeweicht, da Diskriminierungen in Einzelfällen doch erlaubt sind. Die EU Kommission äußerte sich dahingehend, dass gegen Bezahlung nun keine Priorisierung bei Netzkapazitäten erfolgen kann, aber dass dennoch wichtige Kapazitäts-Bedürfnisse gesichert sind.
Der deutsche Telekommunikationskonzern Deutsche Telekom AG (DTAG) hatte erst kürzlich weitere Mobilfunkfrequenzen für den eigenen Netzausbau ersteigert, um die Digitalisierung von Prozessen voranzutreiben und einen weiteren Schritt in Richtung Netzneutralität zu gehen. (lim/rem)
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