Deutsche Telekom - Verteidigung im Mammut-Prozess
Die Deutsche Telekom argumentiert dagegen, dass im Jahr 2000 durch die Aktionäre im Zuge des allgemeinen Börsen- und Aktien-Hypes gehandelt worden sei. Buchwerte von Immobilien hätten in diesem Umfeld bei der Kaufentscheidung von Aktien keinerlei Rolle gespielt. Daher sei diese Argumentation der insgesamt 17.000 Kleinaktionäre nur ein Vorwand.
Insgesamt sollen sich die Schadensersatzforderungen der Kleinaktionäre auf rund 80 Mio. Euro belaufen. Für den Fall wurden insgesamt 17 Verhandlungstage im April und im Mai angesetzt. Es sollen jedoch noch weitere Verhandlungstage folgen. (erw/rem)
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