Deutsche Telekom: Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof

Dienstag, 3. Mai 2011 um 17:42

Im Jahr 2000 habe die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) die T-Aktie auch in den USA platziert. Die KfW hatte dann 200 Millionen Aktien der Deutschen Telekom auf nationalem und internationalem Parkett für 66,50 Euro je Aktie verkauft. Kurz darauf rutschte der Aktienwert auf etwa zehn Euro. Als Reaktion auf den Wertverlust legten US-amerikanische Aktionäre eine Sammelklage ein und forderten 400 Mio. US-Dollar Schadensersatz. Im Januar 2005 kam es dann zu dem Vergleich, bei dem die Deutsche Telekom einen Vergleichsbeitrag von 95,3 Mio. Euro und weitere 17,2 Mio. Euro Anwaltskosten zahlte. Die Deutsche Telekom vertritt die Meinung, sie habe im Auftrag der Bundesrepublik gehandelt und fordert nun seit 2009 die Gesamtsumme von 112,5 Mio. Euro zurück. Die zuvor zum Oberlandesgerichtshof Köln gebrachte Zahlungsforderung wurde abgewiesen, weil keine eindeutige vertragliche Vereinbarung über die Freistellung von den umstrittenen Kosten zwischen der Deutschen Telekom und der Bundesrepublik Deutschland wie auch der KfW getroffen worden sei. Auch die im US-Vergleich entstandenen Kosten könne die Deutsche Telekom nicht mit dem Argument zurückverlangen, das Unternehmen habe im Auftrag des Bundes und der KfW gehandelt. Der Prospektinhalt sei allein Sache der Deutschen Telekom gewesen, so das Oberlandesgericht abschließend. Eine Urteilsverkündung vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht noch aus. Das Datum der Urteilsverkündung sei unbekannt. Nach Meinung der Richter sei es ein komplizierter Fall im Bereich Aktienrecht. (maw/rem)

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