Deutsche Telekom: Millionen-Schadensersatz für Kleinanleger?

Telekommunikationsnetzbetreiber

Donnerstag, 11. Dezember 2014 um 11:10
Deutsche Telekom

BONN (IT-Times) - Nachdem Anleger gegen den sogenannten „dritten Börsengang" der Deutschen Telekom AG Beschwerde eingelegt hatten, gibt ein Beschluss der Bundegerichtshofes (BHG) nun neue Hoffnung für gescholtene Anleger.

In einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte ein Musterkläger, stellvertretend für rund 17.000 Kläger, Beschwerde gegen mehrere Prospektfehler bei den von der Deutschen Telekom gehaltenen Aktien des US-amerikanischen Telekommunikationsunternehmens Sprint Corporation eingelegt. Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Prospektfehler entdeckte, bestätigte der BHG einen solchen nun doch. Auf Grund dessen soll die Sache nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main neu verhandelt werden. Es droht ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe für die Deutsche Telekom.

Meldung gespeichert unter: Mobile, Deutsche Telekom, Telekommunikation

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