Deutsche Telekom: Klage wegen Börsenprospekt
Am Montagmorgen wurde beim Frankfurter Landgericht eine Klage von der Anwaltskanzlei Doerr, Kühn Plück & Thoeren eingereicht. Die Kanzlei erhebt im Sinne von 1.500 Aktionären eine Prospekthaftungsklage gegenüber der Telekom. Nach Ansicht der Aktionäre wurden diese beim dritten Börsengang im Jahr 2000 nicht ausreichend informiert.
Aktien der Deutschen Telekom reagieren an der Börse in Frankfurt mit einem leichten Minus von 0,70 Prozent. (16:07 MEZ) (geu)
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