Deutsche Telekom: Klage vor dem Bundesgerichtshof
Philipps Klage basiert darauf, dass die UMTS-Lizenzen im Jahr 2000 per Versteigerung von der Bundesrepublik vergeben worden sind. Zur gleichen Zeit haben Bundesbeamte verantwortliche Positionen im Aufsichtsrat der Telekom innegehabt. Demnach habe der Bund bei der Versteigerung ein Geschäft mit sich selbst durchgeführt. Das wiederum sei ein Verstoß gegen das Aktienrecht sowie das europäische Wettbewerbsrecht. Und daher soll nun der Bund zumindest einen Großteil der 8,5 Mrd. Euro als Schadensersatz an die Deutsche Telekom AG zurückzahlen. (erw/rem)
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