Deutsche Telekom: Gelbe Karte für LTE-Drossel-Tarife
Mobilfunk-Tarife
Übersteilgen die Kunden der Tarife die jeweiligen Grenzen, wird ihre Surfgeschwindigkeit für den Rest des Monats auf 384 KBit/s für den Downstream zurückgesetzt. Die Verbraucherzentrale Sachsen bemängelt diese niedrige Geschwindigkeit als einen „vorzeitlichen Standard“, der keineswegs gerechtfertigt sei. Den Tarif kritisiert sie aus diesem Grund als „blumiges Werbeversprechen“. Bis zum 11. Dezember 2013 hat die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) nun Zeit, eine Unterlassungserklärung einzureichen. Bereits im Oktober 2013 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass eine Geschwindigkeitsdrosselung der Festnetz-Internettarife nicht zulässig ist. (evd/pst/rem)
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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