Deutsche Telekom: Gegenwind von Wettbewerbshütern
Die Monopolkommission favorisiert hingegen ein anderes Verfahren zur Verteilung des Zugriffs auf die „letzte Meile“ zum Endverbraucher: Bei sogenannten „Windhundverfahren" soll derjenige Anbieter die Möglichkeit zum Einsatz des Vectoring-Verfahrens erhalten, der als erster ein Glasfaserkabel an den jeweiligen Schaltkasten angeschlossen hat. Die deutsche Deutsche Telekom AG (WKN: 555750) lehnt eine solche Regelung bislang jedoch ab und droht mit dem Verzicht auf Milliardeninvestitionen in das Breitbandnetz. (haz)
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