Deutsche Telekom fast verknackt
Telekommunikationsnetzbetreiber
Doch dazu kam es nicht, kurz vor Ablauf der eingesetzten Frist wurde der Anschluss freigeschaltet. Die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750sieht sich als nicht-schuldig. Angeblich soll der vorherige Anbieter die Adresse nicht vollständig weiter geleitet haben. Im Januar entschied der Bundesgerichtshof, dass Verbraucher grundsätzlich Schadensersatz verlangen können, wenn der Internetanschluss ausfällt und es sich um einen Fehler des Telekommunikationsanbieters handelt. (lim/vue)
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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