Deutsche Telekom: Etappensieg vor Gericht
Die Höhe des Nutzungsentgelts ist bereits seit einigen Jahren ein Streitpunkt zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern. Als Ex-Monopolist muss das Unternehmen jedoch anderen Zugang zum eigenen Netz gewähren, darf hierfür jedoch Gebühren in angemessener Höhe erheben. Diese jedoch werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. (ndi/rem)
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