Deutsche Telekom: Etappensieg vor Gericht

Mittwoch, 5. April 2006 um 00:00

 

 

Die Höhe des Nutzungsentgelts ist bereits seit einigen Jahren ein Streitpunkt zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern. Als Ex-Monopolist muss das Unternehmen jedoch anderen Zugang zum eigenen Netz gewähren, darf hierfür jedoch Gebühren in angemessener Höhe erheben. Diese jedoch werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. (ndi/rem)

Folgen Sie uns zum Thema Deutsche Telekom, Telekommunikation und/oder Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier) via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Deutsche Telekom, Telekommunikation

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...