Deutsche Telekom AG: Verbot des NetRental-Modells
Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur die beabsichtigte Entscheidung ausdrücklich unterstützt. Die Untersagung der DSL NetRental-Entgelte gilt mit Bekanntgabe der Entscheidung. (grh/rem)
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