Datenschutzgrundverordnung: Jeder Zweite holt sich Hilfe

EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Freitag, 24. November 2017 um 14:14

■   48 Prozent der Unternehmen haben für die Umsetzung externe Experten hinzugezogen
■   Jedes vierte Unternehmen setzt zusätzliches Personal für die Aufgabe ein
■   In sechs Monaten müssen die Vorgaben der Verordnung umgesetzt sein

BITKOM

Nur jedes zweite Unternehmen in Deutschland hat sich bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bislang Hilfe von externen Experten geholt. Gerade einmal 48 Prozent aller Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigen geben demnach an, Spezialisten außerhalb des eigenen Hauses hinzugezogen zu haben. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Am häufigsten wurden externe Anwälte eingeschaltet, die von rund jedem dritten Unternehmen (35 Prozent) mit Blick auf die DS-GVO konsultiert wurden. Externe Prüfer oder Auditoren haben 29 Prozent aller Unternehmen hinzugezogen, eine externe Datenschutzberatung fand in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) statt.

„Nur rund jedes achte Unternehmen wird nach eigener Einschätzung bis zum Stichtag die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vollständig umgesetzt haben. Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder ist die eher geringe Inanspruchnahme von externer Hilfe bei der Umsetzung eher überraschend“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. „Von den EU-Vorgaben sind praktisch alle Unternehmen betroffen, da sie für alle Unternehmen gilt, die personenbezogene Daten verarbeiten. Für Unternehmen, die noch gar nichts getan haben, wird allmählich die Zeit knapp.“

In genau sechs Monaten müssen Unternehmen die Vorgaben der DS-GVO umgesetzt haben – andernfalls drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Am 25. Mai 2018 endet eine zweijährige Übergangsfrist, die den Unternehmen für die Umstellung eingeräumt wurde. Ab diesem Zeitpunkt können die Aufsichtsbehörden bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes verhängen.

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...