Datenschutz-Grundverordnung stellt viele Startups vor Probleme

EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Freitag, 4. Mai 2018 um 11:43

■   Jedes Zweite setzt die DSG-VO bereits um, jedes Dritte fängt derzeit an, sich damit zu beschäftigen 
■   Bitkom bietet Hilfe mit FAQ und Leitfäden 
■   Am 25. Mai endet die Übergangsfrist für die Umsetzung 

BITKOM

Nur noch drei Wochen Zeit – dann müssen alle Unternehmen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umgesetzt haben. Ebenso wie viele große und mittelständische Unternehmen sind auch die meisten Startups davon aber noch ein gutes Stück entfernt, wie eine aktuelle Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 300 Startups zeigt.

Demnach gibt jedes Elfte (9 Prozent) an, die Umsetzung bereits abgeschlossen zu haben. Weitere 41 Prozent haben zumindest bereits erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt. In jedem dritten Startup (32 Prozent) ist man bislang aber gerade erst dabei, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ohne Maßnahmen eingeleitet zu haben.

Und rund jedes Siebte (15 Prozent) hat noch großen Nachholbedarf: 11 Prozent haben zwar von der DS-GVO gehört, aber noch nichts unternommen, 3 Prozent wissen gar nichts von den neuen Regeln und 1 Prozent ist informiert, hat sich aber bewusst entschieden, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.

„Es ist erfreulich, dass für die große Mehrheit aller Startups die neuen Datenschutzregeln ein Thema sind. Viele werden es aber nicht schaffen, die Vorgaben bis zum Stichtag vollständig zu erfüllen, auch weil in den jungen Unternehmen häufig nur wenige Mitarbeiter und geringe Ressourcen zur Verfügung stehen“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg.

Meldung gespeichert unter: Start-Up (Startup), DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Verbände

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