Das Geheimnis der T-Aktien - Fortsetzung

Freitag, 17. August 2001 um 10:55

Die Untersuchung durch die Frankfurter Börsenaufsicht zur Klärung des Sachverhalts dauert an. "Bei uns geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit", sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. Allerdings werde die Untersuchung "bestimmt keine zwei Wochen mehr" dauern, fügte er hinzu. Auf Basis des Paragraphen 88 des Börsengesetzes werde geprüft, ob und inwieweit mit dem Paketverkauf des Titels der Vorwurf der Kursmanipulation stichhaltig sei.

Von zentraler Bedeutung dürfte nun die Versicherung der Bank gegenüber den Aufsichtsbehörden sein, dass der "Kunde" vertraglich zugesichert habe, keine Verkaufsbeschränkungen zu verletzen. Hutchison soll frühzeitig "nachdrücklich" gefragt worden sein, ob die Transaktion Vereinbarungen mit der Telekom verletze. Dies wurde nach Darstellung der Bank "mehrfach verneint". Falls die Behörde zu der Ansicht gelangt, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nötig seien, dann werde die Börsenaufsicht an diese herantreten und ihre Ergebnisse vorlegen. Sollten sich Anhaltspunkte für eine Verletzung von Paragraph 88 ergeben, dann werde die Börsenaufsicht auch den Auftraggeber des Verkaufs in ihrem Bericht an die Staatsanwaltschaft vermerken. (huy/ako)

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