Daimler Aktie: Mercedes-Benz Holding verlängert Kurzarbeit bis Ende April
Automobilhersteller Deutschland
Die Daimler AG wird die Kurzarbeitsregelung wegen der Corona-Krise bis zum 30. April 2020 fortsetzen. Diese Maßnahme betreffe einen Großteil der Produktion und der Verwaltung des Unternehmens.
Allerdings werde „an einzelnen Standorten die Produktion in ausgewählten Bereichen sukzessive wiederaufgenommen“, so ein offizielles Statement des Automobilkonzerns mit dem Stern.
Seit dem 6. April 2020, zunächst geplant bis zum 17. April 2020, hat die Daimler AG Kurzarbeit für den Großteil ihrer Produktion in ihren Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Werken sowie Verwaltungsbereichen eingeführt.
Grundfunktionen sowie Zukunftsthemen und strategische Projekte fallen nicht unter die Kurzarbeitsregelung. Die Corona-Pandemie führt zunehmend zu schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen.
Ab dem 20. April 2020 sollen zunächst die Pkw-Powertrain-Werke in Deutschland, gefolgt von den Mercedes-Benz Pkw-Werken Sindelfingen und Bremen sowie den Van-Werken sukzessive und zunächst im 1-Schicht-Betrieb wieder anlaufen.
Dies betreffe auch die Lkw- und Bus-Werke. Dabei wurden Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter erhöht, um COVID-19 Erkrankungen, die durch den Corona-Virus ausgelöst werden, zu vermeiden.
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