CTS Eventim: EuGH kippt PKW-Maut in Deutschland
PKW-Maut in Deutschland
Die CTS Eventim AG & Co. KGaA teilte heute mit, die einseitige Kündigung des Betreiber-Vertrages zur Erhebung der Infrastrukturabgabe durch das Bundesministerium auf mögliche Vermögensschäden zu prüfen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Vertrag mit der mit der Betreiber-Gesellschaft rund um CTS Eventim einseitig gekündigt. Die Kündigung wirkt zum 30. September 2019.
CTS Eventim hatte im Vorfeld zusammen mit dem Joint Venture-Partnerunternehmen Kapsch TrafficCom AG vom Bund den Zuschlag für die Errichtung der PKW-Maut Infrastruktur erhalten.
Beide Unternehmen halten jeweils 50 Prozent der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen. Die Ausschreibung des Bundes für das PKW-Maut System war europaweit.
Der Vertrag mit dem Bund hatte ursprünglich eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren. Zudem besteht für den Bund eine Option, einmalig um drei Jahre oder dreimalig um jeweils ein Jahr also auf insgesamt 15 Jahre zu verlängern.
Das Auftragsvolumen beträgt über die gesamte Laufzeit für die Betreiber-Gesellschaft knapp zwei Mrd. Euro brutto.
Mit dem Zuschlag wollte sich CTS Eventim im Rahmen der Diversifikationsstrategie außerhalb des Ticketing- und Live Entertainment Geschäftes und damit breiter aufstellen.
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Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), E-Ticketing, Europäischer Gerichtshof (EuGH), Joint Venture, Bundesregierung, CTS Eventim, Internet
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