CTS Eventim: Bundeskartellamt untersagt Kauf der Künstleragentur von Fanta 4 und ermittelt wegen Wettbewerbsbehinderung

E-Commerce: Online-Ticketing

Donnerstag, 23. November 2017 um 17:07
Four Artists Booking Agentur

MÜNCHEN (IT-Times) - Das Bundeskartellamt hat als Wettbewerbsaufsicht die geplante Akquisition des Veranstalters Four Artists der Hip-Hop Band „Die Fantatischen Vier“ durch CTS untersagt.

Der Online-Ticketvermarkter CTS hatte im Vorfeld angekündigt, die Mehrheit der Anteile an den Gesellschaften der Konzert- und Veranstaltungsagentur Four Artists, Four Artists Booking Agentur GmbH und Four Artists Events GmbH, kaufen zu wollen.

Die Übernahme von Four Artists würde die „bereits bestehende marktbeherrschende Stellung von CTS auf dem zweiseitigen Markt für Ticketsystemdienstleistungen gegenüber Veranstaltern und VVK-Stellen weiter verstärken“ und somit zur Behinderung von Wettbewerb führen, so die Ausführungen der Wettbewerbshüter.

„CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Veranstalter von Konzerten oder Tourneen sind auf CTS ebenso angewiesen wie Vorverkaufsstellen, die Tickets vertreiben wollen. Zudem besitzt CTS Eventim eine sehr starke Marktstellung beim Ticketvertrieb über den eigenen Online-Shop und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Veranstalter in seine Konzernstruktur integriert“, fügte Mundt hinzu.

Mit Four Artists würden zusätzliche Ticketkontingente von 500.000 bis eine Million Tickets pro Jahr an das eigene System gebunden und damit alternative Ticketsystemanbieter außen vor gelassen.

Meldung gespeichert unter: Bundeskartellamt, CTS Eventim, Internet

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