Canon gewinnt gegen Pelikan

Donnerstag, 16. Januar 2003 um 15:24

Aus diesem Grunde habe man auch diverse Nichtigkeitsanträge bei dem Bundespatentamt eingereicht, um die Sachlage vollends zu klären. Eine daraufhin beantragte Aussetzung des Verfahrens in Düsseldorf blieb hingegen ohne Erfolg. In Ihrer Begründung verhießen die Richter Pelikan keinen sehr großen Erfolg der Nichtigkeitsklagen und lehnten den Antrag dementsprechend ab.

Das Urteil ist zur Zeit noch als vorläufig geltend anzusehen. Canon kann jedoch das Urteil im Gegenzug zu einer Stellung von Sicherheitsleistung in mehrfache Millionenhöhe dahingehend vollstrecken, dass Pelikan seine gesamten Vorräte der beklagten Tintenpatronen vernichten muss. Eine Berufung von Pelikan beim Oberlandesgericht ist daher sehr wahrscheinlich. (aka)

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