bwin leidet unter EU-Entscheidung zum Glückspielmonopol
Das nun in Luxemburg gefällte Urteil geht auf eine Klage gegen bwin zurück. Das österreichische Unternehmen schloss im Jahr 2005 mit der portugiesischen Fußball-Liga einen Sponsoring-Vertrag über vier Saisons ab. Auf Grund der Gesetzeslage darf allerdings nur Casa da Misericordia de Lisboa (SMCL), ein staatlicher Anbieter, entsprechende Wetten anbieten. Dieser Fall war an den europäischen Gerichtshof verwiesen worden.
Zwar hat das nun gefällte Urteil nicht den Charakter einer Grundsatzentscheidung, dennoch bezieht die EU Stellung zu privaten Online-Wettangeboten. Auch in Deutschland ist seit 2008 der Glückspielstaatsvertrag in Kraft. Dieser verbietet Online-Wetten generell sowie auch Lotterie-Angebote im Internet. Die deutsche Lösung bezeichnete die EU allerdings in der Vergangenheit als zu strikt. Dennoch ist der europäische Glückspielmarkt durch verschiedene Monopol-Regelungen uneinheitlich gestaltet. Dies bemängeln private Anbieter seit längerem, da sie sich stark durch entsprechende Regelungen eingeschränkt fühlen. (kat/rem)
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